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Qualifiziert – Behindert – Abgeschoben?

Mohammad Taher lebt in einem Asylbewerberheim in Freiburg. Er ist 38 Jahre alt, ist 2011 aus Afghanistan geflohen und schließlich 2014 in Deutschland eingereist. Obwohl er eine 100-prozentige Schwerbehinderung hat und auf den Rollstuhl angewiesen ist, wurde sein Asylantrag in Deutschland als unzulässig abgelehnt, er sollte nach England überstellt werden. Dort wurde auch bereits ein Asylantrag abgelehnt, so dass ihm dort die direkte Abschiebung nach Afgha­nistan droht.

Trotz Behinderung, die seit einer Kinderlähmung besteht, hat er in Afghanistan das Abitur gemacht und an der Pädagogischen Hochschule studiert. Er arbeitete für eine Logistikfirma als Dolmetscher. Er spricht Dari, Pashto, Urdu, Englisch und etwas Deutsch.

Als Schwerbehinderter erlebte Moham­mad in Afghanistan verbale und körperliche Gewalt. Mohammads Familie wurde in Afghanistan verfolgt. Der Vater, General der Armee, weigerte sich, mit den Taliban zu kooperieren und wurde deswegen 2009 umgebracht. Ein 16-jähriger Bruder wurde in der Schule erschossen. Auch zwei weitere Brüder und die Mutter wurden ermordet. Seine Schwester lebt schon lange in Freiburg und ist die einzige direkte Verwandte in Europa.

Darum wurde eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags und ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht, es wurde aber noch nicht entschieden, ob das Asylverfahren in Deutschland stattfinden kann.

Mohammad geht täglich in eine Reha-Einrichtung. Er möchte gern einen Sprachkurs besuchen, wofür ein besserer Rollstuhl dringend notwendig ist.

Keine Abschiebung von Mohammad Taher

Foto: kwsibanane

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